Therapie / Förderung

Kostenübernahme

Sofern die Krankenkassen den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen, trägt in der Regel der zuständige Leistungsträger (LVR, Sozialamt oder Jugendamt) die Kosten der speziellen Autismustherapie in unserem Zentrum im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Um den Antrag zu stellen, ist eine externe ärztliche Diagnose und Empfehlung notwendig.